

Freie Werkstattwahl auch in Berlin
Die AXA-Versicherung hatte einen Geschädigten aus Frankfurt am Main an eine von ihr benannte Alternativwerkstatt verwiesen – und zwar nach Maintal bei Hanau im Main-Kinzig-Kreis.
Das erkennende Amtsgericht Frankfurt trat dem entgegen und entschied, dass ein Verweis in das Umland für den Versicherungsnehmer unzumutbar ist. Die AXA-Versicherung wurde vom Gericht im Urteil vom 17.1.2014, Aktenzeichen 30 C 2744/13 (47), zur Zahlung der restlichen fiktiven Reparaturkosten verurteilt.
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