Kostenvoranschlag oder Kfz Gutachten – Ein Ratgeber

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Sie wurden unschuldig in einen Unfall verwickelt? Dann ist die Aufregung erst einmal groß. Nun gilt es, die Gedanken zu sammeln und die richtigen Schritte zu unternehmen.
Wie Sie sicherlich wissen, ist bei einem unverschuldeten Unfall die gegnerische Versicherung dafür zuständig, den Schaden an Ihrem Fahrzeug zu regulieren. Für die Regulierung muss der Schaden allerdings zunächst einmal beziffert werden. Dafür stehen mehrere Wege offen, z. B. in Form eines Kostenvoranschlags oder durch ein KFZ-Gutachten in Berlin und Deutschlandweit.

Bei Fragen zum Thema beraten wir Sie gerne kostenlos unter ☎ 0800 244 244 5

Zunächst einige grundsätzliche Fakten: Der Kostenvoranschlag ist sozusagen die „kleine Variante“ des KFZ-Gutachtens. Er ist deutlich günstiger und schneller anzufertigen, besitzt aber nicht ansatzweise die Präzision eines echten Schadensgutachtens. Somit bringt er für den Fahrzeughalter den Nachteil mit, die Schadenhöhe allenfalls grob eingrenzen, aber nicht detailliert benennen zu können. Schauen wir uns die beiden Modelle doch einmal im Detail an:

Der Kostenvoranschlag


Den so genannten Kostenvoranschlag werden Sie bereits von normalen Verschleißreparaturen und Wartungsarbeiten in der Werkstatt kennen. Es handelt sich hierbei um eine verbindliche Zusage darüber, einen Auftrag zu einem festgelegten Preis auszuführen. Der Kostenvoranschlag bezieht sich dabei also immer auf ein bestimmtes Unternehmen – eben jenes, das ihn erstellt hat und das in der Regel auch die Reparatur ausführt.

Es muss grundsätzlich zwischen einem unverbindlichen und dem verbindlichen Kostenvoranschlag unterschieden werden. Der Hauptunterschied besteht darin, dass bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag die tatsächlich entstandenen Kosten den Voranschlag um ein gewisses Maß überschreiten dürfen (in der Regel maximal 20 %), während bei einem verbindlichen Kostenvoranschlag die prognostizierten Kosten genau eingehalten werden müssen. Das Risiko liegt also bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag zumindest teilweise auf der Seite des Kunden, bei der verbindlichen Variante dagegen auf der Seite der Werkstatt.

Wichtig zu wissen: Inwieweit der gesetzte Betrag bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag überschritten werden darf, kommt auf die Komplexität des Schadens an. Hier gilt: Je komplexer der Schaden ausfällt, desto größer darf die Abweichung sein.

Wann reicht ein Kostenvoranschlag zur Schadensabwicklung aus?

Generell empfiehlt sich die Schadensabwicklung mittels Kostenvoranschlag nur bei kleineren Schäden. Der Geschädigte sollte sich wenigstens etwas mit der Materie auskennen und über seine Rechte und Pflichten informiert sein, insbesondere was die Gewährleistung und eventuelle Schadenersatzansprüche betrifft. Zudem ist mit der regulierenden Versicherung zunächst die Übernahme der Kosten für den Kostenvoranschlag zu klären, das Ganze in schriftlicher Form.

Die Kosten für das Anfertigen eines Kostenvoranschlags

Ob für einen Kostenvoranschlag eine Vergütung berechnet wird, hängt von der jeweiligen Werkstatt ab. Mittlerweile sind viele Betriebe dazu übergangen, für das Anfertigen von Kostenvoranschlägen, denen kein konkreter Reparaturauftrag folgt, eine Gebühr in Rechnung zu stellen. Im Gegensatz zur Erstellung eines Gutachtens bewegt sich die Vergütung für einen Kostenvoranschlag meist im zweistelligen Bereich, üblicherweise zwischen 50.- und 100.- Euro. Teilweise berechnen Werkstätten die Gebühr eines Kostenvoranschlags aber auch in Relation zur Schadenshöhe, hier sind etwa 10 % der ermittelten Summe üblich.

Kostenvoranschlag

  • Ein Kostenvoranschlag ist eine kaufmännische Vorkalkulation, die mit einem rechtsverbindlichen Angebot vergleichbar ist.
  • ✅ Nennung der Stundenverrechnungssätze
  • ✅ Nennung der Ersatzteilpreise
  • ❌ Bildliche Dokumentation des Gesamtzustandes des Fahrzeugs
  • ❌ Beschreibung des optischen und technischen Zustands des Fahrzeugs
  • ❌ Aufführen von Serien- und Sonderausstattung / Spezialumbauten
  • ❌ Dokumentation reparierter und nicht reparierter Vorschäden
  • ❌ Ermitteln der Wertminderung
  • ❌ Ermitteln des Nutzungsausfalls
  • ❌ Angaben zur Verkehrssicherheit und Fahrtüchtigkeit des Unfallfahrzeugs
  • ❌ Benennung von Risiken hinsichtlich der Ausweitung von Reparaturkosten

Gutachten

  • Ein Gutachten ist ein begründetes Urteil eines Sachverständigen über eine Zweifelsfrage. Es enthält Darstellungen von Erfahrungssätzen und die Ableitung von Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung eines Geschehens.
  • ✅ Nennung der Stundenverrechnungssätze
  • ✅ Nennung der Ersatzteilpreise
  • ✅ Bildliche Dokumentation des Gesamtzustandes des Fahrzeugs
  • ✅ Beschreibung des optischen und technischen Zustands des Fahrzeugs
  • ✅ Aufführen von Serien- und Sonderausstattung / Spezialumbauten
  • ✅ Dokumentation reparierter und nicht reparierter Vorschäden
  • ✅ Ermitteln der Wertminderung
  • ✅ Ermitteln des Nutzungsausfalls
  • ✅ Angaben zur Verkehrssicherheit und Fahrtüchtigkeit des Unfallfahrzeugs
  • ✅ Benennung von Risiken hinsichtlich der Ausweitung von Reparaturkosten

Kurz-Gutachten

  • Bei unseren Kurz-Gutachten welche wir anstelle eines Kostenvoranschlags erstellen, arbeiten unsere TÜV zertifizierten Sachverständigen mit der gleichen Sorgfalt und Expertise wie bei einem Vollgutachten
  • ✅ Nennung der Stundenverrechnungssätze
  • ✅ Nennung der Ersatzteilpreise
  • ✅ Bildliche Dokumentation des Gesamtzustandes des Fahrzeugs
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  • ✅ Aufführen von Serien- und Sonderausstattung / Spezialumbauten
  • ✅ Dokumentation reparierter und nicht reparierter Vorschäden
  • ❌ Ermitteln der Wertminderung
  • ❌ Ermitteln des Nutzungsausfalls
  • ✅ Angaben zur Verkehrssicherheit und Fahrtüchtigkeit des Unfallfahrzeugs
  • ✅ Benennung von Risiken hinsichtlich der Ausweitung von Reparaturkosten

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Mit ein paar Bilder des Schadens an Ihrem Fahrzeug können sich unsere TÜV Geprüften Sachverständigen kostenlos eine erste Einschätzung abgeben, ob es sich in Ihrem Fall um einen Bagatellschaden handelt oder nicht.

Schadensform

Schadensbilder
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kva-check-01

Bild 1: Das Auto im Ganzen

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Bild 2: Der Schadenbereich

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Bild 3: Detailaufnahme

Kostenvoranschlag oder Gutachten

Kostenvoranschlag oder Gutachten? Für den Laien sind es nur kleine Kratzer. In Summe kommt bei den vielen beschädigten Bauteilen eine Vierstellige Summe an Reparaturkosten zusammen.

In den meisten Fällen wird als Grundlage zur Schadensabwicklung ein KFZ-Gutachten herangezogen. Ein solches Gutachten darf nur von einem anerkannten Sachverständigen erstellt werden und stellt eine nachvollziehbare und nachprüfbare Beurteilung des Schadens dar. Dabei arbeitet der Gutachter ohne externe Weisung und ist somit neutral und unabhängig.

Das Gutachten muss vom KFZ-Sachverständigen so verfasst werden, dass die Schäden auch von einem Nichtfachmann erfasst und nachvollzogen werden können. Dazu besitzt das Gutachten nicht nur eine schriftliche Dokumentation des bzw. der Schäden, sondern auch Teilelisten und ggf. entsprechende Zeichnungen/Fotos.

Der größte Unterschied zum Kostenvoranschlag besteht beim KFZ-Schadensgutachten darin, dass das Risiko hier auf Seiten des Sachverständigen (Prognoserisiko) bzw. der Werkstatt liegt. Fall sich später im Rahmen der Reparatur höhere Kosten ergeben, so hat der Fahrzeugbesitzer damit nichts zu tun. Es zählen in diesem Fall also die tatsächlich anfallenden Reparaturkosten!

Ein KFZ-Gutachten enthält neben der reinen Kalkulation auch eine Aufstellung aller schadenrelevanten Positionen. Damit fällt es wesentlich detaillierter aus als ein Kostenvoranschlag. Hier einige spezifische Punkte, die üblicherweise nur im KFZ-Schadensgutachten aufgeführt werden:

  • Der optische und technische Zustand des Fahrzeugs
  • Serien- und Sonderausstattung / Spezialumbauen
  • Reparierte und nicht reparierte Vorschäden
  • Reparaturdauer und Wiederbeschaffungsdauer
  • Die Wertminderung
  • Der Nutzungsausfall
  • Angaben zur Verkehrssicherheit und Fahrtüchtigkeit des Unfallfahrzeugs
  • Risiken hinsichtlich der Ausweitung von Reparaturkosten

Der Unterschied zwischen einem Kurzgutachten und einem regulären Gutachten


Das Anfertigen eines regulären KFZ-Gutachtens ist zeitintensiv und daher vergleichsweise teuer. Aus diesem Grund übernimmt die regulierende Versicherung die Kosten für ein solches Gutachten in der Regel erst ab einer Schadenshöhe von etwa 700 Euro. Fällt der Schaden geringer aus, liegt ein sogenannter Bagatellschaden vor und die regulierende Versicherung ist nicht dazu verpflichtet, die Kosten für die Erstellung eines KFZ-Gutachtens zu übernehmen. Allerdings ist die Bagatellgrenze in Deutschland nicht einheitlich gesetzlich definiert, Sie ist daher immer wieder Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen. So führte das Amtsgericht München in einem derart gelagerten Fall aus, dass …

„… eine Versicherung die Kosten für ein Gutachten nicht übernehmen muss, wenn der entstandene Schaden überschaubar und ein Sachverständiger für die Ermittlung der Reparaturkosten nicht zwingend erforderlich ist.“

In welchem Fall jedoch ein Schaden „überschaubar“ ist, ist immer eine Auslegungssache. Daher empfiehlt sich bei Bagatellschäden die Anfertigung eines sogenannten Kurzgutachtens, das deutlich preiswerter als ein vollwertiges Gutachten ausfällt, aber trotzdem weit über die Leistungen eines einfachen Kostenvoranschlags hinausgeht.

Kosten für das Anfertigen eines KFZ-Gutachtens


Generell gilt: Je höher der Schaden ausfällt, desto höher sind auch die Kosten für das Gutachten. Für die Berechnung des Honorars, das für das Anfertigen eines Gutachtens berechnet wird, gibt es spezielle Tabellen. Sie können bei einem Schaden in Höhe von 1.000 Euro grob geschätzt mit Gutachterkosten von etwa 350.- Euro rechnen, bei höheren Schadenssummen wird der Anteil der Kosten für das Gutachten prozentual kleiner. So wird für einen 20.000-Euro-Schaden beispielsweise nur noch rund 1.500 Euro Honorar für das KFZ-Gutachten fällig, was einem Prozentwert von 7,5 entspricht.

Warum Sie auf ein Gutachten bestehen sollten


Geht die Schadenshöhe voraussichtlich über die Bagatellgrenze hinaus, ist die Anfertigung eines KFZ-Schadensgutachtens in jedem Fall sinnvoll, und zwar aus folgenden Gründen:

  • Das Gutachten gibt Ihnen Sicherheit, Sie tragen kein Risiko bzgl. einer falsch eingeschätzten Schadenshöhe.
  • In einem Schadensgutachten werden die technischen Daten am Fahrzeug mit denen in den Fahrzeugpapieren abgeglichen.
  • Der Gutachter berücksichtigt bei der Erstellung des Schadensgutachtens den zugrunde liegenden Kaskovertrag sowie die geltende Rechtsprechung. Bei einem reinen Kostenvoranschlag erfolgt dieser Abgleich nicht.
  • In einem Schadensgutachten wird auf mögliche Risiken hinsichtlich der Abwicklung hingewiesen und eine Plausibilitätsprüfung vorgenommen.
  • Sollten sich Schwierigkeiten bei der Schadensabwicklung ergeben, besitzt das Gutachten einen beweissichernden Charakter. Ein Kostenvoranschlag kann diese Funktion in der Regel nicht übernehmen.

Expertenkommentar


anwalt-axel-schwierAnwalt Axel Schwier, zum Thema Bagatellschadensgrenze:

„Bei Schäden über der Bagatellgrenze von 750,00 € empfehle ich statt eines Kostenvoranschlages immer die Einholung eines KFZ-Sachverständigengutachtens. Der Kostenvoranschlag ist lediglich das Angebot eines KFZ-Betriebes, den Schaden zu einem bestimmten Preis zu reparieren, wohingegen das Sachverständigengutachten eine erhebliche Beweisfunktion hat und auch die Wertminderung an dem Fahrzeug beziffert. Wir vertrauen unseren Sachverständigen.“

Unser Kurzgutachten

Unser Kurzgutachten ist um ein vielfaches detailierter als jeder Kostenvoranschlag einer Werkstatt und wird von den Versicherungen akzeptiert.

Warum Sie sich bei einem Schaden an uns wenden sollten


Sie haben einen Schaden an Ihrem Fahrzeug zu beklagen? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Wir besitzen jahrelange Erfahrung und Kompetenz im Erstellen von KFZ-Schadensgutachten jeglicher Art. Damit Sie höchste Planungssicherheit genießen, klären wir direkt zu Beginn mit Ihnen ab und geben Auskunft darüber, ob das Honorar für die Anfertigung eines Gutachtens von der regulierenden Versicherung getragen wird.

Keine Angst vor Bagatellschäden!


Wie bereits erwähnt, lehnen die Versicherungen die Kostenübernahme für ein Gutachten bei Bagatellschäden in der Regel ab. Diesem Nachteil begegnen wir, indem wir bei Schäden unterhalb der Bagatellgrenze ein Kurzgutachten anfertigen, für das Sie nichts zahlen müssen. So haben Sie jederzeit die optimale Planungssicherheit, mit allen Vorteilen gegenüber einem (für Sie unsicheren) Kostenvoranschlag.

Ob Kostenvoranschlag oder Gutachten, rufen Sie gleich an ☎ 0800 244 244 5
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