Ratgeber: Warum ein Verkehrsrechtsanwalt in jedem Schadensfall Sinn macht
Sobald Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden macht es Sinn, einen Verkehrsrechtsanwalt für Ihre Belange zu engagieren. Viele Menschen schrecken davor zurück, dies bei einem reinen Blechschaden zu tun, zumal wenn sie selbst keine Schuld am Unfallhergang tragen. Doch grundsätzlich gilt: Wenn Sie ein Laie in juristischen Fragen sind – also nicht zufällig selbst Verkehrsrecht studiert haben – dann sollten Sie unbedingt einen Anwalt hinzuziehen.
Waffengleichheit Fachanwalt für Verkehrsrecht
Die beste Nachricht zuerst: keine Schuld – keine Kosten
Wenn Sie unverschuldet Opfer eines Verkehrsunfalls wurden, sollten Sie nicht nur sofort über einen Kfz-Gutachter in Berlin nachdenken, sondern rechtlichen Beistand, d.h. einen Rechtsanwalt, beauftragen, denn:
Wenn Sie keine Mitschuld am Unfallhergang tragen, muss die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners die Kosten für den Verkehrsrechtsanwalt übernehmen.
Die deutsche Rechtssprechung regelt Unfallschäden für Unfallopfer ohne Mitschuld so, dass die geschädigte, unschuldige Partei nach Schadensabwicklung wieder so gestellt ist, als wäre der Unfall nicht passiert. Im Hinblick auf den Anwalt bedeutet das: Da die beteiligten Versicherungen sich im Verkehrsrecht auskennen und eine Rechtsabteilung haben soll die sogenannte ›Waffengleichheit‹ hergestellt werden. Das heißt, auch Sie sollen Rechtsbeistand haben – ohne dass Ihnen dadurch Kosten entstehen.
Die Versicherung – (k)ein Freund und Helfer?!
Die gegnerische Versicherung meldet sich möglicherweise schon bald nach dem Unfall bei Ihnen mit einem freundlichen Schreiben. Vielleicht haben Sie sogar bei der zentralen Hotline der Autoversicherer angerufen und man hat Ihnen dort angeboten, die Schadensabwicklung bzw. das Schadenmanagement zu übernehmen (Nach dem Motto: »Wir regeln das alles für Sie. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.«)
Lassen Sie sich nicht von dieser Freundlichkeit beirren: Versicherungen sind Unternehmen, die auf Gewinn optimiert sind. Daher möchten Haftpflichtversicherer natürlich möglichst wenig Geld für die Regulierung eines Schadens ausgeben. Die Versicherung Ihres Unfallgegners und auch Ihre eigene Kasko- und Haftpflichtversicherung möchten den Schaden ›kleinrechnen‹. Das kann und wird nicht in Ihrem Sinne sein!
Wenn die Versicherung sagt, sie dürfen sich keinen Anwalt nehmen oder Anwaltskosten würden nicht bezahlt, sollten Sie stutzig werden. Das stimmt nicht. Wenn Sie keine Mitschuld am Unfallhergang tragen, muss die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegeners die Kosten für den Anwalt übernehmen. Ein Verkehrsrechtanwalt ist Ihr Freund und Helfer. Die Versicherung nicht.
Je mehr eine Versicherung versucht, Ihnen den Anwalt auszureden, desto misstrauischer sollten Sie werden.
Die gute Seite des Verkehrsrechts: Womit Sie rechnen können und dürfen
Wenn Sie unschuldig in einen Unfall verwickelt wurden, soll der Schaden an Ihrem Fahrzeug so reguliert werden, als wäre der Unfall nie passiert. Wie oben bereits erwähnt, sieht die Rechtssprechung vor, dass Ihnen keine finanziellen Nachteile entstehen. Das einzige, was Sie dafür tun müssen: Sie beauftragen einen Fachmann für Verkehrsrecht, denn nur ein Anwalt setzt sich ausschließlich für Ihre Belange ein.
Nur ein Verkehrsrechtsanwalt kann Ihnen helfen, Ihre Schadenersatzansprüche optimal und vollständig auszuschöpfen.
Zeit ist kostbar
Es gibt etwas, das lässt sich nicht in Gold aufwiegen: Ihre Lebenszeit. Wenn Sie einen Verkehrsrechtsanwalt beauftragen, kümmert dieser sich um die gesamte Korrespondenz und Kommunikation mit den Versicherungen, dem Gutachter und der Polizei. Ihr Schaden wird für Sie optimal reguliert, ohne dass eine Versicherung versuchen wird, Sie einzuschüchtern. Vertrauen Sie einem juristischen Fachmann und genießen Sie Ihre Zeit, um sich vom Schreck des Unfalls bestmöglich zu erholen.
Sie haben Anrecht auf einen kostenlosen Fachanwalt für Verkehrsrecht
Warum einen Fachanwalt?
Wir hören ab und zu von Kunden: “Ich habe einen Anwalt, der hat mich auch schon betreut bei (meiner Scheidung, meinem Hausbau, meiner Firmengründung).” Diese Anwälte sind keine Fachanwälte für Verkehrsrecht. Wir glauben durch unsere Erfahrungen aus vielen Gutachten, dass das im Internen scoring der Versicherungen zu einer Verschlechterung ihrer Ausgangsbasis führt.
Wo Versicherungen gerne kürzen
Versicherungen kürzen gerne an den Stundenverrechnungssätzen
Eine der Versicherungen mit drei Buchstaben versucht sich mal wieder an unseren Kunden schadlos zu halten.
Zum Fall an sich:
Eine Kundin mit einem nur 14 Monate alten Renault hat unverschuldet einen Unfall,
wir kalkulieren Reperaturkosten in Höhe von 2.846,33€.
Die Versicherung kürzt ihr diesen Betrag frech um über 500,- € auf 2327,95 mit der Begründung,
dass sie günstigere Werkstätten zur Ermittlung der Reparaturkosten nennen kann.
HUK kürzt ohne Anwalt um mehr als 500,- €
Unsere sichere Schadensmeldung für alle Versicherung
Versicherungen kürzen gerne an den Stundenverrechnungssätzen
Selbst das OLG Frankfurt warnt:
„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung… … lässt es gerade als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln“
OLG Frankfurt, Urteil vom 01.12.2014, Az. 22 U 171/13; Abruf-Nr. 143780
Wir stellen Ihnen hier Fachanwälte für Verkehrsrecht vor, mit denen wir erfolgreich zusammen arbeiten
Ihr Schadengutachten noch heute*:
Wir verstehen uns als lösungsorientierter Servicedienstleister im Auftrag des Kunden.
Bei der Fülle an KFZ-Gutachtern in Berlin möchten wir unsere Kunden nicht nur durch Schnelligkeit (wir sind in 60 Minuten am zu begutachtenden Fahrzeug und haben das Gutachten in der Regel innerhalb von 2 Tagen komplett durchkalkuliert) überzeugen, sondern auch durch Freundlichkeit und einen weiter fassenden Service.
Platzhalter Callback
Sie können natürlich auch unser Online Schadenformular verwenden
Wir nehmen dann Zeitnah kontakt mit Ihnen auf.