Schadensmeldung nach einem Verkehrsunfall


Nach einem Verkehrsunfall – ob mit Personenschaden oder nicht – ist die Aufregung groß. Gleichzeitig ist richtiges und besonnenes Handeln gefragt. Das gilt natürlich auch, wenn es um die Schadensmeldung gegenüber der Versicherung geht. Worauf Sie dabei achten müssen, erfahren Sie hier.

Grundsätzliches zum Thema Kfz Unfall

In Deutschland ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Das dahinter stehende Prinzip sieht vor, den jeweils am Unfall nicht schuldigen Part dadurch zu schützen, dass die Versicherung Schaden leistet (Haftpflicht-Prinzip).

Am häufigsten kommt dieses Prinzip übrigens bei Auffahrunfällen zum Tragen, der häufigsten Unfallart in Deutschland. Aber auch Unfälle infolge von Verstößen gegen Vorfahrtsregeln bzw. Unachtsamkeit beim Abbiegen passieren sehr oft.

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KFZ-Schadensmeldung

Wer in einem Unfall gerät, sollte zunächst die Unfallstelle so weit wie möglich absichern, um das Risiko für Folgeunfälle zu minimieren. Das gilt besonders nachts und an unübersichtlichen Stellen. Anschließend folgt die Erstversorgung von Verletzten, dann der Notruf bei Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst. Hier sollte man sich an die „5-W- Regel“ halten, also folgende Angaben machen:

  1. Wo ist der Unfall passiert?
  2. Was ist genau geschehen?
  3. Wie viele Verletzte gibt es?
  4. Welche Arten von Verletzungen liegen vor?
  5. Warten auf Rückfragen (das Gespräch nicht selbstständig beenden)
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Schadensmeldung / Schadensmanagement aus Sicht des Unfallopfers


Das Unfallopfer sollte darauf achten, möglichst direkt am Unfallort alle relevanten Daten über den Unfallverursacher in Erfahrung zu bringen. Dazu gehörten insbesondere Name und Anschrift, das Kfz-Kennzeichen und die zuständige Versicherung. Sofern Sie die Versicherung des Unfallgegners nicht direkt an Ort und Stelle ausfindig machen können, lässt sie sich über den Zentralruf der Autoversicherer herausfinden (https://www.gdv-dl.de/dienstleistungen/zentralruf-der- autoversicherer/).

Doch Achtung: Lassen Sie sich von der Versicherung keinen Gutachter „aufschwatzen“, sondern bestehen Sie darauf, einen eigenen Sachverständigen einzuschalten. Fragen Sie außerdem bei der Versicherung nach, ob der Schaden bereits gemeldet Schadensnummer im System vorliegt.

Sie sollten uns auch schon am Unfallort kostenfrei unter 0800 244 244 5 anrufen. Es gibt Fälle in denen wir noch vor der Polizei zur bildlichen Beweisaufnahme am Unfallort sind!

Schadensmeldung / Schadensmanagement aus Sicht des Unfallverursachers


Auch für den Unfallverursacher gilt es, schon am Unfallort die relevanten Daten des Unfallgegners wie Kennzeichen, Versicherung, Name und Anschrift in Erfahrung zu bringen. Anschließend sollte die eigene Versicherung kontaktiert und dort der Schaden gemeldet werden. Am schnellsten geht dies per Telefon.

Fazit: Durch besonnenes Handeln können viele Fehler vermieden werden!

Prägen Sie sich die hier zur Verfügung gestellten Informationen gut ein und handeln Sie nach einem Unfall entsprechend. So können Fehler vermieden werden, die Sie im Nachhinein mitunter teuer zu stehen kommen.

kfz-Schadensmeldung nach einem Kreuzungsunfall

Kfz-Schadensmeldung nach einem Kreuzungsunfall

kfz-Schadensmeldung nach einem Auffahrunfall
Kfz-Schadensmeldung nach einem Auffahrunfall
Verbringung nach einem KFZ-Unfall

Verbringung nach einem Kfz-Unfall

KFZ-Unfallaufnahme

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