Blitzerampeln in Berlin
Die rote Ampel
Sie fahren auf eine Ampel zu und sehen, dass diese auf Gelb umspringt und denken sich: „Das schaffe ich noch! Nur etwas mehr Gas.“ Sie fahren über die Ampel, die im gleichen Moment Rot anzeigt und sie sehen noch wie es blitzt. In einem solchen Moment möchten viele Autofahrer gerne vor Wut ins Lenkrad beißen, weil es sich um einen völlig unnötigen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) handelt.
Leider gehören Rotlichtverstöße zu den schlimmeren Vergehen und werden nicht selten mit hohen Bußgeldern, Punkten und sogar zeitlich begrenzten Fahrverboten geahndet. Doch was können Sie als Betroffener in einer solchen Situation tun? Genau dies möchten wir Ihnen nun gerne erklären.
Blitzerampeln in Berlin
Platzhalter – google Maps – Blitzerampeln in Berlin
Wie ist die Rechtslage bei einem Rotlichtverstoß?
In §37 StVO ist ganz eindeutig geregelt, was Ampeln für eine Aufgabe haben und was die einzelnen Symbole bedeuten. So erklärt §37 Abs. 2 StVO:
- Grün: Der Verkehr ist freigegeben
- Gelb: Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten
- Rot: Vor der Kreuzung anhalten
Da es sich hierbei um eine juristische Angelegenheit handelt, stellt sich als nächstes natürlich die Frage, wann eine Kreuzung als überfahren gilt. Also wann hält ein Fahrer im Sinne des Gesetzes zulässig vor einer Kreuzung an? Diese Frage hat auch bereits die oberste Rechtsprechung beschäftigt. Der BGH hat in einem Urteil (Az.: 4 StR 647/96) zu einer anderen Frage festgestellt, dass kein Rotlichtverstoß vorliegt, wenn zwar die rote Ampel überfahren, aber die Fluchtlinie vor der Kreuzung nicht überfahren wird. Grundsätzlich wird eine Ampel zum Schutz des Querverkehrs eingesetzt und dieser wird erst dann beeinträchtigt, wenn die Fluchtlinie überfahren wurde.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Eine Lichtzeichenanlage (LZA, Ampel) dient zum Schutz des Querverkehrs auf der Kreuzung zweier Wege.
- Grün bedeutet freier Verkehr, Gelb steht für Warten auf das nächste Zeichen und Rot für den Halt vor einer Ampel
- Ein Rotlichtverstoß liegt nicht vor, wenn die rote Ampel zwar überfahren, aber noch vor der Fluchtlinie angehalten wird.
Was sind die Folgen eines Rotlichtverstoßes?
Wenn Sie über eine rote Ampel fahren und dabei erwischt werden, kann dies mitunter sehr teure Folgen haben. In § 130 ff. des Bußgeldkatalogs werden unter anderem folgende Strafen für Verstöße festgelegt:
- Überfahren einer roten Ampel: 90 Euro Bußgeld, 1 Punkt
- Mit Gefährdung: 200 Euro Bußgeld, 2 Punkte, Fahrverbot von einem Monat
- Mit Sachbeschädigung: 240 Euro Bußgeld, 2 Punkte, Fahrverbot von einem Monat
Sollte die Rotphase der Ampel jedoch bereits schon länger als 1 Sekunde bestanden haben, geht der Gesetzgeber von einem absichtlichen Überfahren aus. Die Strafen hierfür fallen deutlich härter aus:
- Überfahren einer roten Ampel (länger als 1 Sekunde): 200 Euro Bußgeld, 2 Punkte, Fahrverbot von einem Monat
- Mit Gefährdung: 320 Euro Bußgeld, 2 Punkte, Fahrverbot von einem Monat
- Mit Sachbeschädigung: 360 Euro Bußgeld, 2 Punkte, Fahrverbot von einem Monat
Wie Sie sehen, ist es sehr sinnvoll, rote Ampeln im Straßenverkehr auf jeden Fall zu beachten. Neben den Strafen ist dies jedoch auch für die Verkehrssicherheit essenziel, denn hierbei stehen mitunter sogar Menschenleben auf dem Spiel. Blitzer-Ampeln in Berlin – wo Sie besonders vorsichtig fahren sollten Im Jahr 2011 gab es in Berlin laut einer Statistik der Polizei ca. 30.000 Rotlichtverstöße, von denen 3.300 als qualifiziert (Rotphase bereits länger als 1 Sekunde) angesehen werden. Neben Kontrollen gibt es in der Hauptstadt jedoch auch zahlreiche Blitzer-Ampeln, die ein Bild vom Fahrzeug erzeugen, sobald jemand über Rot fährt. Bekannte Blitzer-Ampeln in Berlin sind z.B.:
- Berlin Steglitz Attilastr., Ecke Alarichstr. Richtung Norden (Heck- und Frontfoto)
- Berlin Mitte, Spandauer Str. /Leipziger Str.
- Berlin Kreuzberg, Mehringdamm/Bergmannstr. (Heck- und Frontfoto)
- Berlin Charlottenburg, Bismarckstr./ Leibnitzstr. (Frontfoto)
Die Unterscheidung zwischen Front– und Heckfoto ist sehr wichtig, weil bei einem Heckfoto bei weitem nicht immer eine Identifizierung des Fahrzeugnutzers möglich ist. Auch eine schlechte Qualität des Fotos kann später eine Einstellung des Verfahrens zur Folge haben.
Tipp von Kay Reese
Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin
Sie sollten sich bei jeden Rotlichtverstoß von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht vertreten lassen und selbst keine Angaben zur Sache machen. Für die Anwaltskosten kommt Ihr Rechtsschutzversicherer auf.
Was Sie nach einem Rotlichtverstoß tun können
Auch wenn das Verfahren auf den ersten Blick einwandfrei wirkt, lassen sich durch die Hilfe eines Anwalts nicht selten Abmilderungen der Rechtsfolgen oder sogar die Einstellung des Verfahrens erreichen. Ansatzpunkte für den Anwalt zur Verbesserung Ihrer Situation:
- Aus einem qualifizierten Rotlichtverstoß einen normalen Rotlichtverstoß machen (Nachweis fordern, dass die Rotphase bereits wirklich länger als 1 Sekunde Bestand hatte)
- Überprüfung auf Qualität des Beweisfotos (lässt sich der Fahrer tatsächlich identifizieren? Ist es ein Frontfoto oder nur ein Foto vom Heck?)
- Prüfung auf Messfehler (in der Akte steht die Messmethode, nicht selten sind höhere Toleranzwerte möglich)
Sie selbst sollten gegenüber den Ermittlungsbehörden keinerlei Angaben machen. Jede Aussage kann später zu Ihrem Nachteil im Verfahren genutzt werden. Ihr Anwalt zeigt möglichst früh an, dass er sie vertritt und unternimmt alle weiteren Maßnahmen.
Fazit
Rotlichtverstöße kommen leider auch heute noch recht häufig vor. Die wenigstens davon passieren mit Absicht, aber es stellt in jedem Fall eine Verkehrsgefährdung dar. Trotzdem muss ein Rotlichtverstoß für Sie nicht immer gleich heftige Folgen haben. Mithilfe eines Anwalts lassen sich die Bußgelder und weiteren Strafen oftmals stark abmildern. Wenn Sie also die Ruhe bewahren, sich selbst gegenüber den Behörden nicht zu Ihrem Verfahren äußern und einen kompetenten Anwalt mit der Angelegenheit betrauen, kann es durchaus auch mal glimpflich ausgehen. Der beste Schutz gegen solche Verfahren ist und bleibt aber nach wie vor, erst gar keine rote Ampel zu überfahren.