Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, insbesondere die Erstellung von Gutachten, die durch das Sachverständigenbüro ihr-gutachten.com GmbH für den Auftraggeber (AG) erbracht werden. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
§ 2 Auftragserteilung
Ein Gutachtenauftrag kann schriftlich, telefonisch oder über elektronische Kommunikationsmittel (z. B. E-Mail, WhatsApp, etc.) erfolgen und gilt mit Annahme durch den Sachverständigen als verbindlich.
Der AG ist verpflichtet, das Schadenbild vollständig und wahrheitsgemäß zu schildern. Frühere Schäden oder Vorschäden am Fahrzeug sind offenzulegen. Nachteile durch falsche Angaben oder verspätete Unterlagen trägt der AG.
§ 3 Vollmacht
Der AG ermächtigt den Sachverständigen, im Rahmen des Auftrags alle erforderlichen Feststellungen zu treffen sowie Informationen bei Dritten (z. B. Werkstätten, Behörden oder Versicherungen) einzuholen, sofern dies zur Gutachtenerstellung notwendig erscheint.
§ 4 Durchführung des Auftrags
- Gutachten werden nach geltenden Standards und unter Berücksichtigung anerkannter Mindestanforderungen für Kfz-Gutachten erstellt.
- Die Bearbeitung erfolgt gewissenhaft, sachlich korrekt und zeitnah.
- Die Ergebnisse werden nachvollziehbar dokumentiert – verständlich für den Auftraggeber und fachlich prüfbar für Dritte.
- Das Gutachten wird persönlich durch den Sachverständigen erstellt.
- Falls externe Experten (z. B. Sonderfachleute) notwendig sind, dürfen diese bei anfallenden verhältnismäßigen Kosten vom AN beauftragt werden.
- Recherchen, Besichtigungen und Prüfmaßnahmen, die zur Auftragserfüllung erforderlich sind, dürfen vom Sachverständigen durchgeführt werden. Nur bei erkennbar unverhältnismäßigen Kosten wird die Zustimmung des AG eingeholt.
- Der AG erklärt sich einverstanden, dass zur Dokumentation auch digitale Geräte wie Smartphones oder Kameras verwendet werden.
§ 5 Vergütung
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird das Honorar mit Erstellung des Gutachtens und der Rechnung sofort fällig.
Bei Zahlungsverzug behält sich der Sachverständige das Recht vor, gerichtliche Schritte einzuleiten.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der AG stellt alle für das Gutachten benötigten Informationen und Unterlagen unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung.
- Zugänge zu Fahrzeugen oder Unterlagen sind zu ermöglichen.
- Wenn erforderlich, bevollmächtigt der AG den Sachverständigen ausdrücklich, Auskünfte bei Dritten einzuholen.
- Der AG informiert den Sachverständigen über alle Umstände, die Einfluss auf das Gutachten haben könnten.
- Weisungen oder Wünsche des AG, die das objektive Ergebnis beeinflussen sollen, werden nicht berücksichtigt.
§ 7 Pflichten des Sachverständigen
- Der Sachverständige handelt unparteiisch, unabhängig und weisungsfrei.
- Er übernimmt die Bearbeitung persönlich oder – in begründeten Ausnahmefällen – durch Dritte mit gleichwertiger Qualifikation, sofern der AG zustimmt.
- Die gutachterliche Arbeit erfolgt nach bestem Wissen und dem aktuellen Stand von Technik und Erfahrung.
- Für die Richtigkeit der vom AG bereitgestellten Daten haftet der Sachverständige nicht, außer bei offensichtlichen Unstimmigkeiten.
- Auf Anfrage informiert der Sachverständige über den Bearbeitungsstand.
- Alle Informationen werden vertraulich behandelt. Die Schweigepflicht gilt auch über das Vertragsverhältnis hinaus.
- Der AG kann diese Schweigepflicht ausdrücklich aufheben.
§ 8 Honorarberechnung
Das Honorar wird – soweit nicht anders vereinbart – auf Basis der ermittelten Schadenhöhe berechnet. Grundlage ist ein Grundhonorar zuzüglich Nebenkosten.
Bei reparaturfähigen Schäden gilt die Netto-Reparatursumme zzgl. eventueller Wertminderung, bei Totalschäden der Brutto-Wiederbeschaffungswert vor dem Unfall als Berechnungsgrundlage.
Eine aktuelle Honorartabelle liegt in den Geschäftsräumen des Sachverständigen aus bzw. kann auf Wunsch übermittelt werden.
§ 9 Urheberrecht
Die Rechte am erstellten Gutachten bleiben beim Sachverständigen.
Der AG darf das Gutachten nur für den vorgesehenen Zweck verwenden. Eine anderweitige Nutzung (z. B. Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte) ist nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet.
§ 10 Kündigung
- Beide Vertragsparteien können das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund kündigen.
- Wird die Kündigung durch den Sachverständigen verschuldet, entsteht Anspruch auf anteilige Vergütung der bis dahin erbrachten Leistung.
- Bei einer Kündigung durch den AG aus eigenem Verschulden ist das volle Honorar bzw. ein angemessener Anteil entsprechend dem Bearbeitungsstand zu zahlen.
§ 11 Gewährleistung
Etwaige Mängel am Gutachten sind dem Sachverständigen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der AG hat Anspruch auf kostenlose Nachbesserung.
Später gemeldete Mängel begründen keinen Anspruch auf Gewährleistung.
§ 12 Haftung
- Die Haftung des Sachverständigen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden haftet der Sachverständige uneingeschränkt.
- Für einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
- Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungsgehilfen.
- Für Fehler oder Datenverluste im Rahmen elektronischer Kommunikation (z. B. E-Mail, Datenübertragung) übernimmt der Sachverständige keine Haftung.
§ 13 Erfüllungsort & Gerichtsstand
- Erfüllungsort ist der Sitz des Sachverständigenbüros.
- Ist der AG Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, gilt der Gerichtsstand des Sachverständigenbüros.
- Dies gilt auch, wenn der AG keinen Wohnsitz im Inland hat oder dieser zum Zeitpunkt der Klage nicht bekannt ist.
§ 14 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
§ 15 Bildnutzung & Datenschutz bei Fahrzeugdokumentation
Im Zuge der Gutachtenerstellung fertigt der Sachverständige Fotos vom Fahrzeug des Auftraggebers an. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass diese Aufnahmen – ausschließlich anonymisiert und ohne erkennbaren Personenbezug – auch für interne Zwecke, Schulungen sowie zur Veröffentlichung in anonymisierter Form (z. B. als Fallbeispiel auf der Website oder in sozialen Medien) verwendet werden dürfen. Das gilt auch für Bildmaterial, das der Auftraggeber dem Sachverständigen freiwillig – beispielsweise per E-Mail, WhatsApp oder anderen Kommunikationswegen – zur ersten Schadenbeurteilung oder zur Vorbereitung eines möglichen Gutachtenauftrags übermittelt, sofern keine gegenteilige Mitteilung erfolgt.
Kennzeichen, individuelle Aufkleber oder andere identifizierende Merkmale werden vor einer Veröffentlichung unkenntlich gemacht. Eine Abbildung des Auftraggebers selbst erfolgt nicht.
Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Der Widerspruch hat keinen Einfluss auf die Gutachtenerstellung oder die Erfüllung des Vertrags.
§ 16 Salvatorische Klausel
Sollte eine Regelung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Klausel ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
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