DAS Glossar
zum Thema KFZ-Gutachten

Von Auffahrunfall
bis
Zeugenaussage

130%-Regel

Definition:
Die 130%-Regel ist eine Bestimmung in der Kfz-Versicherung, die besagt, dass ein Fahrzeug wirtschaftlich ein Totalschaden ist, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs um mehr als 30% überschreiten. Dies bedeutet, dass die Reparaturkosten den Wert des Fahrzeugs um mehr als ein Drittel übersteigen und es aus wirtschaftlicher Sicht nicht mehr sinnvoll ist, das Fahrzeug zu reparieren.

Anwendung der 130%-Regel:
Die 130%-Regel wird üblicherweise von Versicherungsunternehmen und Schadensachverständigen angewendet, um zu bestimmen, ob ein Fahrzeug nach einem Unfall oder einer Beschädigung als wirtschaftlicher Totalschaden betrachtet wird. Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs um mehr als 30% übersteigen, wird das Fahrzeug in der Regel als Totalschaden eingestuft.

Bedeutung:
Die 130%-Regel dient dazu, die Entscheidung über die Reparatur oder den Abrechnungswert eines beschädigten Fahrzeugs zu unterstützen. Sie hilft dabei, festzustellen, ob es aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoller ist, das Fahrzeug zu reparieren oder es als Totalschaden abzurechnen. Dies hat Auswirkungen auf die Höhe der Versicherungsentschädigung und die weitere Vorgehensweise des Fahrzeughalters.

Zusammenfassung:
Die 130%-Regel besagt, dass ein Fahrzeug wirtschaftlich ein Totalschaden ist, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs um mehr als 30% überschreiten. Sie wird verwendet, um zu bestimmen, ob ein Fahrzeug nach einem Schadensereignis als Totalschaden eingestuft wird und unterstützt die Entscheidung über Reparatur oder Abrechnungswert des Fahrzeugs.