Bagatellschaden2024-10-29T09:26:21+01:00

DAS Glossar
zum Thema KFZ-Gutachten

Von A wie Auffahrunfall bis Z wie Zeugenaussage

Glossar

Bagatellschaden, der

[ bagaˈtɛlʃaːdən ]

Bagatellschaden

Ein Bagatellschaden beschreibt einen geringfügigen Schaden, meist kleinere oberflächliche Schäden wie Schrammen, Kratzer, Lackabrieb oder leichte Dellen, an einem Fahrzeug, bei dem die Reparaturkosten eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.

In der Regel liegt diese sogenannte Bagatellschadengrenze zwischen 750,- und 1.000,- Euro. Eine genaue Einschätzung, ob es sich tatsächlich um einen Bagatellschaden handelt, kann für Laien jedoch oft schwierig sein.

von Die Bagatelle – (französisch bagatell[e] für „Kleinigkeit“)

Synonym für unbedeutend

130 Prozent Regel

Der Bagatellschaden im Video

Bis zu 1.000 EUR Reparaturkosten: Gilt das noch als Bagatellschaden?

Ein Blick auf eine leichte Beschädigung wirft oft die Frage auf: Ist das noch ein Bagatellschaden? Hier finden Sie Antworten darauf. Bei kleineren Remplern, etwa auf Parkplätzen oder bei leichten Auffahrunfällen, sind oft nur oberflächliche Kratzer oder Dellen zu sehen. Liegen die Reparaturkosten unter 1.000 Euro, spricht man in der Regel von einem Bagatellschaden, auch hier gibt es Ausnahmen, zum Beispiel bei einem wirtschaftlichen Totalschaden eines älteren Fahrzeugs.

Wir als Kfz-Sachverständigenbüro aus Berlin haben die letzten 10 Jahre überwiegend mit Parkremplern zu tun. Meistens Kratzer oder sogar nur Abrieb, oft vorne Links oder hinten Links. Gerade bei diesem Schadensbild können wir durch unsere Expertise die Kunden durch den Prozess der Schadensregulierung begleiten.

Erkennung eines Bagatellschadens

Für den Laien ist es oft schwer festzustellen, ob ein Schaden als Bagatellschaden einzuordnen ist. Häufig werden die Schäden entweder überschätzt oder unterschätzt. Eine kleine Delle oder ein Kratzer mag auf den ersten Blick als harmlos erscheinen, doch die tatsächlichen Reparaturkosten können deutlich höher ausfallen.

Bedeutung eines Gutachtens

Ein Kfz-Gutachter kann hier Klarheit schaffen. Er bewertet den Schaden präzise und liefert eine Einschätzung der anfallenden Kosten. Dies ist insbesondere wichtig, wenn eine fiktive Abrechnung in Betracht gezogen wird, bei der die Reparatur nicht durchgeführt wird, sondern die Versicherung den geschätzten Betrag auszahlt. In solchen Fällen empfiehlt es sich, immer einen Sachverständigen hinzuzuziehen.

Unerwartet größere Schäden

Auch wenn zunächst ein Bagatellschaden vermutet wird, kann es vorkommen, dass bei näherer Untersuchung größere Schäden ans Licht kommen, die möglicherweise von der Haftpflicht- oder Kaskoversicherung übernommen werden. Daher ist es ratsam, eine genaue Begutachtung durchführen zu lassen, um keine möglichen Kosten zu übersehen.

Aspekt Bagatellschaden Größerer Schaden
Typische Kosten Unter 1.000 Euro Über 1.000 Euro
Beispiele Kratzer in den oberen Lackschichten Stoßstangen-, Kotflügel- oder Rahmenbeschädigungen. Beschädigung/Zerstörung des Bauteils an sich.
Erkennbarkeit für Laien Oft schwer zu unterscheiden Meist eindeutig
Erforderliche Maßnahmen Ermittlung der Schadenshöhe durch einen KFZ-Sachverständigen. Meist gefolgt von fiktiver Abrechnung oder kleineren Reparaturen. Umfangreiche Reparaturen erforderlich.
Versicherung Rechnet eine Reparaturkostenkalkulation direkt mit dem Sachverständigenbüro ab. Versicherung übernimmt die Kosten für ein Gutachten

Kurz und knapp:

Die Wichtigste Punkte zum Bagatellschaden an einem Auto

  • Ein Bagatellschaden beschreibt oberflächliche Schäden, wie Kratzer, Abrieb oder leichte Dellen, am Fahrzeug.
  • Laut einem BGH-Urteil von 2004 liegt die Schadensgrenze bei etwa 750 bis 1.000 Euro. Weitere Urteile der verschiedenen deutschen Amtsgerichte in unserer Landkarte “Bagatellschadengrenze von Rostock bis München”.
  • Überschreiten die Reparaturkosten diesen Betrag, kann ein kostenloses Gutachten verlangt werden; andernfalls reicht ein Kostenvoranschlag bzw. eine Reparaturkostenkalkulation.
  • Die Polizei muss bei Bagatellschäden nicht gerufen werden, jedoch darf der Unfallverursacher den Ort nicht verlassen, da sonst eine Unfallflucht nach § 142 StGB droht. Wir raten unseren Kunden in Berlin auch bei Unfällen ohne Personenschaden die Polizei zu rufen, die manchmal nur sehr unwillig kommt. Für die Zeit des Wartens empfehlen wir unsere kostenlose Checkliste, um sich optimal auf die Schadensregulierung gegen die Versicherung vorzubereiten.
  • Die Haftpflichtversicherung des Verursachers bezahlt in der Regel die Reparaturkosten, sowie die Kosten für einen Kostenvoranschlag oder eine Reparaturkostenkalkulation, auch wenn man fiktiv abrechnen möchte und sich das Geld auszahlen lassen will.

Bagatellschadengrenze von Rostock bis München

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Weitere Informationen

Reparaturkosten für verschiedene Schäden

Wichtige Schritte bei einem Bagatellschaden:

  • Schaden dokumentieren: Fotografieren Sie den Schaden gründlich aus verschiedenen Perspektiven, um eine vollständige Schadensbewertung zu ermöglichen.
  • Gutachter hinzuziehen: Auch bei kleineren Schäden kann es ratsam sein, einen Kfz-Gutachter zu beauftragen, um den tatsächlichen Schaden zu ermitteln.
  • Gegnerische Versicherung informieren: Melden Sie den Schaden unverzüglich der Versicherung des Verursachers, selbst wenn er geringfügig erscheint.
  • Schadenshöhe ermitteln: Lassen Sie den Schaden professionell bewerten, bevor Sie entscheiden, ob eine Reparatur oder eine fiktive Abrechnung sinnvoller ist.
  • Schadensminderungspflicht beachten: Vermeiden Sie eine Verschlimmerung des Schadens, indem Sie das Fahrzeug nicht weiter benutzen, bevor eine Begutachtung stattgefunden hat.
  • Kosten-Nutzen-Analyse: Überlegen Sie, ob eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoll ist oder ob eine Auszahlung des Schadensbetrags die bessere Lösung darstellt.

Beispiele für Bagatellschäden

  • Oberflächliche Lackkratzer: Diese entstehen oft durch Berührungen beim Einparken. Kleine Kratzer lassen sich üblicherweise mit Smart-Repair-Techniken entfernen, und die Kosten liegen meist unter 500 Euro. Oberflächliche Schäden lassen sich oft einfach wegpolieren.
  • Kleine Dellen: Dellen sind klassische Bagatellschäden, die durch vorsichtiges Ausbeulen nahezu spurlos behoben werden können. Auch hier bleibt der Reparaturaufwand in der Regel unter der Bagatellschadensgrenze.
  • Abgerissene Außenspiegel: Bei engen Straßen kann ein Außenspiegel abgerissen werden. Ob dies noch als Bagatellschaden gilt, hängt vom Fahrzeugmodell und eventuellen zusätzlichen Schäden ab.

FAQ – Häufige Fragen zu Kfz-Bagatellschäden

Wer meldet den Bagatellschaden der Versicherung?2024-10-28T16:23:52+01:00

Der Verursacher sollte unverzüglich eine Schadensmeldung bei seiner Kfz-Haftpflichtversicherung einreichen. Alternativ kann die Regulierung durch ein Einigungsprotokoll erfolgen, falls die Schadenshöhe einvernehmlich festgelegt wurde.

Wie verhalte ich mich bei einem Bagatellschaden?2024-10-28T16:23:44+01:00

Als Verursacher ist es wichtig, am Unfallort zu bleiben und den Kontakt mit dem Geschädigten herzustellen. Ein Notizzettel reicht nicht aus; mindestens 30 Minuten Wartezeit sind empfohlen.

Wo liegt die Bagatellschadensgrenze?2024-10-28T16:19:20+01:00

Die Grenze für Bagatellschäden wird laut BGH-Rechtsprechung bei 750 bis 1.000 Euro angesetzt. Ein Gutachter kann präzise beurteilen, ob tatsächlich ein Bagatellschaden vorliegt, da verdeckte Schäden die Kosten erhöhen können.

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