Honorarvereinbarung bei Kfz-Haftpflichtschaden

Die Abrechnung vom Kfz-Gutachter Berlin erfolgt in Anlehnung der vom Bundesgerichtshof anerkannten Honorarbefragung des BVSK sowie der gemeinsamen Honorarumfrage der Sachverständigenverbände VKS (Verband der unabhängigen Kraftfahrzeug-Sachverständigen e.V.) und BVK (Bundesverband öffentlich bestellter, vereidigter oder anerkannter qualifizierter Kraftfahrzeug-Sachverständiger e.V.). Alle Preise und Details im PDF Dokument.
Letztere Befragung wurde im Jahr 2022 in Abstimmung mit dem Bundeskartellamt durchgeführt.

Gegenstandswerte:

  • Reparaturschäden (Reparaturkosten geringer als der Wiederbeschaffungswert): Reparaturkostensumme netto zzgl. einer eventuellen merkantilen Wertminderung
  • Totalschäden (Reparaturkosten höher als der Wiederbeschaffungswert): Wiederbeschaffungswert brutto.