Kfz Gutachter Berlin

Rechte als Geschädigter bei einem Verkehrsunfall

Ihr Schadengutachten noch heute*:

  • Keine Anfahrtspauschale, keine Kosten
    Unsere Gutachterrechnung wird zu 100% von der Versicherung des Schadenverursachers bezahlt

  • Wir sind in allen Berliner Bezirken
    …und in Brandenburg für Sie da

  • 24 h erreichbar und in 60 Minuten vor Ort
    Auch abends und am Wochenende

Wir verstehen uns als lösungsorientierter Servicedienstleister im Auftrag des Kunden.

Unsere Kunden überzeugen wir als KFZ-Gutachter in Berlin nicht nur durch Schnelligkeit, sondern auch durch Freundlichkeit und einen weiter fassenden Service. Wir sind in 60 Minuten zur Gutachtenaufnahme an ihrem Fahrzeug und haben das Gutachten in der Regel innerhalb von 2 Tagen komplett durchkalkuliert.

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Schnell ist es passiert und es kracht auf deutschen Straßen. Ob eine kleine Unachtsamkeit, schlechte Sicht oder andere Umstände, Statistiken zeigen, dass die Unfallrate weiterhin zunimmt. Natürlich muss man nicht immer selber die Schuld an dem Unfall tragen. Sobald man unverschuldet mit seinem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, hat man als Unfallgeschädigter selbstverständlich Rechte.
Die Rechte als Unfallgeschädigter:

Einen Sachverständigen hinzuziehen


Dem Unfallbeschädigten steht es zu, selbst einen Sachverständigen zur Beweissicherung und Feststellung von den entstandenen Schäden sowie der Schadenhöhe hinzuzuziehen. Dabei kann der Unfallgeschädigte selbst entscheiden, welcher Sachverständige diese Arbeit durchführen soll. In diesem Fall sollten betroffene Personen sich immer für einen unabhängigen Sachverständigen entscheiden, welcher also an keine Versicherung gebunden ist und daher auch nicht in deren Interesse arbeitet und entscheidet. Das ist selbst dann der Fall, wenn die Versicherung bereits einen Sachverständigen beauftragt hat. Wichtig hierbei ist jedoch, darauf zu achten, dass der Geschädigte selbst der Beauftragung des Sachverständigen durch die Versicherung nicht zugestimmt hat. Da es sich bei den Kosten von dem Sachverständigengutachten um sogenannte Bagatellschäden handelt, müssen diese von der gegnerischen Versicherung in vollem Umfang erstattet werden.

Wichtig ist es nun, darauf zu achten, dass eine vollständige Beweissicherung bezüglich von dem Schadenumfang sowie der Schadenhöhe erfolgt. Nur so kann gewährleistet werden, dass die geschädigte Person die ihr zustehenden Schadensersatzansprüche auch im vollen Umfang bekommt. Des Weiteren kann so sicher gegangen werden, dass der Schaden durch den Unfall auch komplett erkannt wird und somit auch beseitigt werden kann. Das ist vor allem dann wichtig, um später vor Gericht Beweise in der Hand zu haben, denn immer mehr Unfälle landen heutzutage vor dem Gericht, wo eventuelle Reparaturdurchführungen oder aber Schadensersatzansprüche angeklagt werden.

Oftmals ist es so, dass der Unfallverursacher versucht, die Kosten zu drücken. In dieser Situation werden immer wieder Vor- und Altschäden am Fahrzeug des Geschädigten vorgeschoben. Auch diese Einwände können durch ein Gutachten von Anfang an entkräftet werden.

Alle anfallenden Kosten erstattet bekommen


Natürlich entstehen nicht nur die Kosten für die Reparatur oder aber für eventuelle Verletzungen des Unfallopfers. Es entstehen weitaus mehr Kosten, die oftmals am Anfang gar nicht beachtet werden. So ist es natürlich klar, dass das Auto, auch wenn es repariert wird, nicht mehr so viel wert ist wie vor dem Unfall. Durch einen Wertminderungsanspruch, welches durch ein Gutachten belegt werden kann, können geschädigte Personen diesen Anspruch bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Wer also keinen Kfz-Sachverständigen hinzuzieht, der verzichtet oftmals auf die Wertminderung am Auto. Dies kann bis zu mehreren Tausend Euro sein.

Klar ist, dass das eigene Auto während der Reparaturzeit in der Werkstatt nicht benutzt werden kann. Durch ein Gutachten lässt sich nun die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeugs feststellen. In dieser Zeit haben Geschädigte Ersatzansprüche. Diese erfolgen in der Regel mit einem Mietwagen oder aber einer Nutzungsausfallentschädigung.

Selbst eine Werkstatt wählen


Als Geschädigter hat man selbst die Wahl, in welcher Werkstatt das Fahrzeug repariert werden soll. Zusätzlich steht es dem Geschädigten frei, sich die Reparaturkosten von der gegnerischen Versicherung in Form von einer so genannten fiktiven Abrechnung auszahlen zu lassen. Dabei muss lediglich das Schadengutachten vorgelegt werden. Das gilt auch dann, wenn der Geschädigte die Reparatur in einer Fachwerkstatt durchführen lässt. So ist die betroffene Person nicht dazu verpflichtet, die Reparaturkostenrechnung bei der gegnerischen Versicherung vorzulegen. (s. Urteil des BGH vom 06.04.1993,Az: VI ZR 181/92).

Kosten für den Ausfall des Autos


Während das eigene Auto, welches in den Unfall verwickelt war, in der Werkstatt ist, kann dieses benutzt werden. Aber nicht jeder braucht einen Mietwagen. Anstelle des Mietwagens ist es ebenfalls möglich, Nutzungsausfalls-Entschädigungen anzufordern. In welcher Höhe diese ausgezahlt wird, hängt vom jeweiligen Fahrzeugtyp ab. In welche Eingruppierung das Fahrzeug fällt, wird durch einen Kfz-Sachverständigen festgelegt. Wenn einem Mietwagen gemietet werden soll, darf dieses Fahrzeug nicht zu einer höheren Typklasse gehören als das beschädigte Fahrzeug der geschädigten Person.

Das kann ebenso geltend gemacht werden


Geschädigte Personen können bei der gegnerischen Versicherung von dem Unfallverursacher auch die körperlichen sowie die psychischen Schäden geltend machen. Hierbei handelt es sich um Schmerzensgeld, auf das geschädigte Personen selbstverständlich Anspruch haben. Sollte sich Gepäck im Auto befunden haben, wie zum Beispiel Kleidung oder teure Geräte, sollten geschädigte Personen die Kosten für die Reparatur oder aber für die Wiederbeschaffung gleichwertiger Gegenstände ebenfalls einreichen. Auch Kosten, welche mit der Schadenregulierung verbunden sind, sind erstattungsfähig. Dazu gehören zum Beispiel Telefonkosten, Portokosten oder aber die Kosten für das Kopieren unterschiedlicher Unterlagen.

Oftmals entstehen auch Kosten durch eine Arbeitsunfähigkeit. Auch diese Kosten müssen von der gegnerischen Unfallversicherung getragen werden.

Aufgrund der Tatsache, dass es bei Unfällen oftmals zu Streitigkeiten zwischen den beiden Parteien kommt, nehmen sich immer mehr geschädigte Personen von Anfang an einen Rechtsanwalt. Auch diese Kosten sind von der gegnerischen Versicherung im vollen Umfang zu erstatten. Der Anwalt kann selbst verständlich selbst gewählt werden.

Weitere Tipps für unfallgeschädigte Personen


Wenn es zu einem Unfall kommt, sollte man nichts übers Knie brechen. So ist es besonders wichtig, dass unfallgeschädigte Personen von Anfang an sehr skeptisch sind. Das sollte vor allem dann der Fall sein, wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung mit dem Angebot kommt, die gesamte Abwicklung vom Schaden zu übernehmen. In dieser Situation würde auf jeden Fall das Risiko bestehen, dass der Schaden sogar gegen die Interessen von der beschädigten Person beseitigt werden. Des Weiteren stellen oftmals nicht an Schadenansprüche geltend gemacht. Auch die von der gegnerischen Versicherung beauftragten Sachverständigen sind in der Regel an die Versicherungen gebunden und handeln aus diesem Grund natürlich ebenfalls in deren Interesse. Ein unabhängiger Sachverständiger hingegen arbeitet objektiv und im Sinne der geschädigten Person, sodass die Kosten auf gar keinen Fall gedrückt werden können. Aus diesem Grund ist es wichtig, das geschädigte Personen die ihnen zustehenden Rechte im vollen Umfang in Anspruch nehmen. Dabei sollte nicht noch eine schnelle Abwicklung im Vordergrund stehen, sondern vor allem eine vollständige Schadenregulierung gemacht werden.

Wichtige Begriffe und Regelungen sowie Tipps kurz erklärt

Die 130% Regelung


130 Prozent Regelung Werkstatt-01

Diese Sonderregel legt den Rahmen der Reparaturwürdigkeit eines Fahrzeugs fest. Normalerweise wird von einem wirtschaftlichen Totalschaden gesprochen, sobald die Reparatur des Fahrzeugs dessen Wiederbeschaffungspreis übersteigt, wovon ebenfalls der Restwert des Autos abgezogen wird. Während bei Reparaturkosten von bis zu 74 % die Reparaturen direkt durchgeführt werden können, muss von 75% bis 130% schon wieder ein Restwertangebot eingeholt werden und über 130% braucht die gegnerische Versicherung die Kosten nicht mehr bezahlen. Hier unser 130% Rechner.

Kostenvoranschlag oder Gutachten?


Kostenvoranschlag oder GutachtenBei dem Kostenvoranschlag handelt es sich, genauer betrachtet, um die kleine Variante des Gutachtens, sodass es nicht nur schneller fertig ist, sondern auch günstiger. Klar ist jedoch ebenfalls, dass ein Gutachten wesentlich präziser und genauer ist und für Sie als Fahrzeughalter nur von Vorteil sein kann. Die Gutachten von Sachverständigen enthalten im Gegensatz zu dem typischen Kostenvoranschlag ebenfalls Bilder sowie detaillierte Aufzählungen des Schadens und der Kosten. Da ein Gutachten von der Versicherung jedoch erst ab einem Schadenswert ab 750 Euro bezahlt werden muss, sollte das Vorgehen mit dem Sachverständigenbüro abgesprochen werden. Mehr zum Thema finden Sie hier.

Warum einen Anwalt?


recht-auf-eigenen-anwaltSobald Sie keine Schuld am Unfallhergang tragen, ist die gegnerische Versicherung dazu verpflichtet, die Kosten von Ihrem Anwalt zu übernehmen, sodass Ihnen bei der Beauftragung keinerlei Kosten entstehen. Da sich die gegnerische Versicherung natürlich besonders gut auskennt, sorgt Ihr Rechtsanwalt nun für eine sogenannte Waffengleichheit vor dem Gesetz bzw. einem eventuellen Gericht. Lassen Sie sich dabei von der gegnerischen Versicherung nicht überreden auf den Anwalt zu verzichten, sondern gönnen Sie sich diese Sicherheit auf jeden Fall. Eine Liste von Anwälten finden Sie hier.

Die Hauptuntersuchung bei der GTÜ


130 Prozent Regelung Werkstatt-01Seit der Öffnung des Monopols für die amtliche Hauptuntersuchung (HU) im Jahr 1989 hat sich die GTÜ als amtlich anerkannte Überwachungsorganisation neben TÜV und DEKRA erfolgreich etabliert.

Deshalb gilt: Sie müssen nicht mehr zum TÜV, auch die GTÜ führt die Hauptuntersuchung inkl. „Abgasuntersuchung“ für Sie durch. Im Gegensatz zu TÜV und DEKRA sind die GTÜ-Prüfingenieure freiberuflich tätig und führen die Fahrzeuguntersuchungen nach § 29 StVZO im Namen und auf Rechnung der GTÜ durch.

Hier weitere Informationen zur Hauptuntersuchung bei der GTÜ.

Schäden in der Waschanlage


Waschanlage auf einer Aral-TankstelleNicht nur im Straßenverkehr kann es durch einen Unfall zum Schaden am Auto kommen. Auch in anderen Situationen ist keiner davor sicher. Das trifft ebenfalls auf die Waschanlage zu. Auch wenn vor jeder Waschanlage sogenannte AGBs aushängen, können Schäden, welche durch diese entstehen, nicht pauschal abgelehnt werden, denn der Fahrer sollte stets davon ausgehen können, mit einem sauberen Fahrzeug heile die Waschstraße zu verlassen, so ein Urteil von dem Bundesgerichtshof aus dem Jahre 2004 (BGH, Az.: X ZR 133/03). Nachdem neue Schäden, wie Dellen oder ein abgetrennter Spiegel festgestellt wurden, müssen diese dringen dokumentiert werden. Auch Zeugen sind nun sinnvoll. Anschließend müssen Sie den Betreiber kontaktieren. Ein Gutachter ist auch in diesem Fall wichtig und hilfreich, um Ihnen schnell zu einer Lösung zu verhelfen.

Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?


totalschadenBei einem wirtschaftlichen Totalschaden übersteigen die anfallenden Reparaturkosten der Fahrzeugschäden den Wert der Wiederbeschaffung, sodass sich der Gang in eine Werkstatt nicht lohnt. Sobald ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, ist die gegnerische Versicherung nicht gezwungen die Reparaturkosten zu übernehmen. Es sei denn, der Fahrzeughalter lässt die Reparaturen trotzdem durchführen und die Kosten betragen nicht mehr als 130% (siehe 130%-Regel) des Wiederbeschaffungswertes.

Ihr Schadengutachten noch heute*:

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